Rechtsgebiete
Teilungsversteigerung
Immer häufiger werden Ehen geschieden und immer häufiger erben mehrere Menschen ein Grundstück/eine Immobilie, ohne dass sich die Ex-Eheleute oder Miterben über das Schicksal des gemeinsamen Grundbesitzes einigen können. Hierfür hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft an einem Grundstück, meist "Teilungsversteigerung" genannt, geschaffen: ein Beteiligter kann in aller Regel einseitig und ohne dass es der Zustimmung der anderen Beteiligten (Ex-Ehepartner bzw. Miterben) bedarf, die Auseinandersetzung der Eigentümergemeinschaft beantragen, um so die entstandenen Probleme zu lösen.
Über die vielfältigen und weitreichenden Möglichkeiten, die eigene Position in einem Teilungsversteigerungsverfahren entscheidend zu verbessern, informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Zwangsversteigerung
Das Zwangsversteigerungsrecht ist ein Spezialgebiet, auf dem sich nur wenige Rechtsanwälte und Bankfachleute zuverlässig auskennen. Da im Zwangsversteigerungsverfahren die Interessengegensätze zwischen allen Beteiligten meist zu Konflikten führen, hängt der wirtschaftliche Erfolg eines jeden Betroffenen stark von seiner Kenntnis der rechtlichen und taktischen Möglichkeiten ab. Häufig werden diese nicht erkannt.
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung ist das Zwangsversteigerungsverfahren noch während der Bietstunde und darüber hinaus bis zur Verkündung der Entscheidung über den Zuschlag außerordentlich beweglich und kann von jedem Verfahrensbeteiligten bis zuletzt vielschichtig beeinflusst werden.
Ersteigerung
Wenn Sie sich für ein Versteigerungsobjekt interessieren und nicht nur ein sog. "Schnäppchen" machen, sondern das Objekt unbedingt haben wollen, lohnt es sich schon im Vorfeld eines Versteigerungstermins tätig zu werden, Kontakt zu den verschiedenen Beteiligten aufzunehmen und die Weichen für ein erfolgreiches Gelingen des eigenen Vorhabens zu stellen. So bieten sich beispielsweise vielfältige Möglichkeiten durch ein geschicktes Verhandeln mit den verfahrensbetreibenden Gläubigern.
Bei der Ersteigerung einer Immobilie sollten aber auch die eventuellen Risiken/Gefahren, die diese mit sich bringen kann, nicht außer acht gelassen werden. Der Versteigerungstermin sollte umfassend vorbereitet werden. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Zwangsverwaltung
Bei einer Gewerbeimmobilie, einem Mehrfamilienhaus oder ähnlichen Objekten empfiehlt es sich, neben einem Zwangsversteigerungsverfahren die Möglichkeit einer Zwangsverwaltung des Objekts zu prüfen, um so beispielsweise über einen längeren Zeitraum die Miet-/Pachtzinsen vereinnahmen zu können. Das kann lohnenswerter sein, als das Objekt sofort versteigern zu lassen. Häufig ist es sinnvoll, die Zwangsverwaltung neben der Zwangsversteigerung zu betreiben.
Für bestimmte Gläubiger kann unter Umständen die sog. Institutszwangsverwaltung von besonderem Interesse sein: statt eines externen Zwangsverwalters, auf den man nur begrenzten Einfluss ausüben kann, wird hier ein eigener Mitarbeiter des Gläubigerinstituts zum Verwalter des betreffenden Objekts bestellt. Dieser Institutszwangsverwalter kann sich von einem entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen lassen.